Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Darf ich die Besucherliste für werbliche Maßnahmen nutzen?

Sie dürfen die in der Besucherliste enthaltenen Informationen für Werbezwecke nutzen, wenn Sie die im jeweiligen Land geltenden Vorschriften zum Datenschutz und zur Kundenakquise einhalten. 

Der Aufruf Ihres Firmenprofils auf wer liefert was (wlw) oder europages oder Ihrer Website kann auf ein geschäftliches Interesse hindeuten. Er stellt jedoch nicht automatisch eine Einwilligung zum Erhalt von Werbemitteilungen dar.

Wenn Sie einen Besucher kontaktieren, stellen Sie insbesondere sicher, dass:

  • Ihre Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dessen beruflicher Tätigkeit steht;

  • die Person über die Herkunft ihrer Daten und den Zweck Ihrer Kontaktaufnahme informiert ist;

  • sie jeder weiteren Kontaktaufnahme einfach und kostenlos widersprechen kann;

  • Sie die für den genutzten Kanal geltenden nationalen Vorschriften einhalten.

Weiterlesen: