Wenn Sie die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen beachten, können Sie die Besucherliste für eigene werbliche Maßnahmen nutzen, um potenzielle Neukunden zu gewinnen.
- Klassische Werbeansätze (z. B. schriftliche Mailings, Flyer, Kataloge, Kaltbesuche) erfordern keine weiteren speziellen Maßnahmen.
- Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist ebenfalls möglich, da Besucher durch den Klick auf Ihr Firmenprofil auf wer liefert was (wlw) oder europages oder auf Ihre Website ihr mutmaßliches Interesse gezeigt haben.