Darf ich die Besucherliste für werbliche Maßnahmen nutzen, und wenn ja, welche Regeln sind zu beachten?

Wenn Sie die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen beachten, können Sie die Besucherliste für eigene werbliche Maßnahmen nutzen, um potenzielle Neukunden zu gewinnen.

  • Klassische Werbeansätze (z. B. schriftliche Mailings, Flyer, Kataloge, Kaltbesuche) erfordern keine weiteren speziellen Maßnahmen.
  • Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist ebenfalls möglich, da Besucher durch den Klick auf Ihr Firmenprofil  auf wer liefert was (wlw) oder europages oder auf Ihre Website ihr mutmaßliches Interesse gezeigt haben.