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Darf ich die Besucherliste für werbliche Maßnahmen nutzen, und wenn ja, welche Regeln sind zu beachten?

Sie dürfen die Besucherliste für eigene werbliche Maßnahmen verwenden, sofern Sie die geltenden wettbewerbsrechtlichen Vorschriften einhalten. Dies ermöglicht es Ihnen, potenzielle Neukunden gezielt anzusprechen und Ihr Netzwerk auszubauen.

  • Klassische Werbeformen wie schriftliche Mailings, Flyer, Kataloge oder persönliche Besuche können ohne zusätzliche Voraussetzungen eingesetzt werden.
  • Auch eine Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail ist zulässig, da die Besucher durch den Aufruf Ihres Firmenprofils auf wer liefert was (wlw), europages oder Ihrer eigenen Website ein berechtigtes Interesse signalisiert haben.

Erfahren Sie hier, wie Sie von Ihrer Besucherliste profitieren können.